Impressum

Die Leistungsphase 8 nach HOAI bildet für uns wie auch für unsere Auftraggeber – Fachplaner, Architekten, Städte und Gemeinden – die Grundlage, um Baumaßnahmen sicher bis zur Übergabereife zu begleiten.

Die Objektüberwachung umfasst dabei folgende Teilleistungen:

  • Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.

  • Koordination der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.

  • Mitwirkung bei der Organisation des Baubetriebs.

  • Prüfung und Freigabe von Ausführungsunterlagen der bauausführenden Unternehmen.

  • Feststellung von Mängeln und Überwachung ihrer Beseitigung.

  • Prüfung von Abrechnungsunterlagen der bauausführenden Unternehmen.

  • Dokumentation des Bauablaufs und des Bauzustands.

  • Anordnung erforderlicher Prüfungen.

  • Abnahme von Bauleistungen einschließlich Feststellung von Mängeln.

  • Mitwirkung bei der Übergabe des Objekts an den Auftraggeber.

Unser Vorgehen richtet sich dabei stets nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben der VOB (Teile A, B und C) sowie der HOAI.