Die Leistungsphase 8 nach HOAI bildet für uns wie auch für unsere Auftraggeber – Fachplaner, Architekten, Städte und Gemeinden – die Grundlage, um Baumaßnahmen sicher bis zur Übergabereife zu begleiten.
Die Objektüberwachung umfasst dabei folgende Teilleistungen:
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Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften.
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Koordination der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten.
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Mitwirkung bei der Organisation des Baubetriebs.
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Prüfung und Freigabe von Ausführungsunterlagen der bauausführenden Unternehmen.
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Feststellung von Mängeln und Überwachung ihrer Beseitigung.
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Prüfung von Abrechnungsunterlagen der bauausführenden Unternehmen.
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Dokumentation des Bauablaufs und des Bauzustands.
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Anordnung erforderlicher Prüfungen.
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Abnahme von Bauleistungen einschließlich Feststellung von Mängeln.
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Mitwirkung bei der Übergabe des Objekts an den Auftraggeber.
Unser Vorgehen richtet sich dabei stets nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben der VOB (Teile A, B und C) sowie der HOAI.